Im Folgenden werden die notwendigen Voraussetzungen genannt, die die „RESORT Mitglieder“ erfüllen müssen.
5% der Unterkunftskapazitäten bestehen aus Wohneinheiten (Mobile Homes, Cottages, Bungalows, Miniappartements, Ferienhäuschen)
Service zur Verpflegung mit Lebensmitteln und Getränken; Restaurant/Frühstück/Abendessen Weitläufige Grünflächen zur Benutzung durch die Gäste
Verfügbarkeit mindestens einer Struktur von angemessener Größe (Schwimm-/Hallenbad oder Wellness-Center mit zumindest Sauna, Whirlpool und Türkischem Bad)
Überdachte und/oder reservierte Parkplätze für die Gäste der Wohneinheiten.
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